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Sunday, September 05, 2010
 
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Klassenordnung
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Absenzen

Absenzen steht für  Abwesenheiten - also beispielsweise bei Krankheit.

Fehltage

Alle Ihre Fehltage tauchen im Zeugnis auf.

Entschuldigungen bei Krankheit.

Bei Krankheit teilen Sie dies bitte der Schule möglichst per Telefon mit.
Ab dem dritten Tag ist ein Attest notwendig.
Auf jeden Fall ist aber eine schriftliche Entschuldigung nötig, diese muss bei Blockunterricht spätestens
am dritten Tag der Abwesenheit der Schule vorliegen, ansonsten zählt die Fehlzeit als unentschuldigt.
(Das heißt soviel, dass Sie geschwänzt haben!)
Die Unterschrift der Erzeihungsberechtigten und des Betriebes ist notwendig. Fehlt die Unterschrift des Betriebes,
wird ihm die Abwesenheit mitgeteil.
Die Schule kann eine Attestpflicht verhängen.

Volljährige Schüler.

Volljährige Schüler benötigen die Unterschrift des Betriebes oder diesem wird die Abwesenheit mitgeteilt.
Nach der ersten Entschuldigung ohne Attest gilt eine Attestpflicht.

Befreiungen.

Befreiungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Grundsätzlich nicht möglich sind Befreiungen zum Zweck des Arbeitens im Ausbildungsbetrieb.

Früher gehen und später kommen.

Ist generell nicht gestattet.
Der Lehrer sorgt dafür, dass alle zum Klingeln pünktlich den Raum verlassen können.
Wir behalten uns vor, versäumten Unterricht nachzuholen.

Wer ist für das Nachholen von versäumtem Unterricht zuständig

Grundsätzlich der Schüler

Essen und Trinken

Lehrer und Schüler essen in den Pausen
Getränke aus Glasflaschen und Heissgetränke dürfen nicht eingenommen werden.
Trinken aus Plasitkflaschen ist möglich
- zwischen den Stunden
- in Arbeitsphasen

Sauberkeit

Die Klassenzimmer werden von mehreren Klassen genützt.
Aus diesem Grunde bitte keine Arbeitsunterlagen unter der Bank deponieren.
Abfall hat dort auch nichts zu suchen.

Sitzordnung

Schüler und Lehrer einigen sich auf eine Sitzordnung.
Diese wird eingehalten.
Bei Schwierigkeiten mit der Sitzordnung kann diese kurzfristig verändert werden.

Ich muss aufs Klo ...

Natürlich kannst man das. Aber in der Pause!
Nur dringende Ausnahmefälle möglich!

Prüfungen

Schulaufgaben sind angekündigt.
Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt.
Für Tage mit angekündigten Prüfungen gilt Attestpflicht.
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