Land- und Baumaschinenmechatroniker/in

Von Azubis und Fachkräften in diesem Beruf wird folgendes erwartet:

  • handwerklich-technisches Geschick
  • Interesse an Mathematik und Physik
  • geübter Umgang mit Computern
  • Sprach- und Lesekompetenz
  • körperliche Belastbarkeit und zeitliche Flexibilität
  • keine Abneigung vor Schmutz und Betriebsstoffen
  • Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
  • komplexes Denken und Kreativität
  • Teamfähigkeit

Die Ausbildung dauert in der Regel 3,5 Jahre.

 

Der Unterricht in der 10. und 11. Jahrgangsstufe findet an 1,5 Wochentagen statt. Das bedeutet wechselweise einen oder zwei Tage Unterricht pro Woche.          (siehe auch: www.bspaf.de / Pläne & Termine / Blockplan bzw. Stundenplan).

In der 10. Jahrgangsstufe werden alle fahrzeugtechnischen Berufe gemeinsam beschult. (siehe KFZ-Abteilung)

In der 12. Und 13. Jahrgansstufe findet der Berufsschulunterricht jeweils eintägig statt.

 

Der Fachunterricht gliedert sich in die folgenden Unterrichtsfächer:

Service (MSE)

  • Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren
  • Instandhalten von Verbrennungsmotoren
  • In- und Außerbetriebnahme und Übergeben von Maschinen, Geräten und Anlagen der Land- und Baumaschinentechnik bzw. Forst-, Garten und Kommunaltechnik
  • Instandhalten von Fahrwerken an Maschinen und Geräten

Instandsetzen (MIS)

  • Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und   montieren
  • Prüfen und Instandsetzen von hydraulischen Steuerungs- und    Regelungssystemen
  • Prüfen und Instandsetzen von Kraftübertragungssystemen an Maschinen und Geräten

Diagnose (MDI)

  • Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen
  • Prüfen und Instandsetzen von fahrzeugelektrischen Systemen
  • Prüfen und Instandsetzen von komplexen Steuerungs- und Regelungssystemen

Um- und Nachrüsten (MUN)

  • Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen
  • Herstellen von Bauteilen für Maschinen, Geräte und Anlagen
  • Instandhalten von Maschinen, Geräten und Anlagen der Land- und Baumaschinentechnik bzw. Forst-, Garten und Kommunaltechnik

 

Bei allgemeinen Fragen zur Ausbildung, Fragen zu Prüfungen und überbetrieblichen Maßnahmen wenden Sie sich bitte an die zuständige Innung:

Weitere Informationen zur Ausbildung: